Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LiveGeist Entertainment GmbH für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2026.

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNG

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2026, die von unserem Ticketpartner mytic myticketAG vertrieben werden. („Konzerte“). Veranstalter dieser Konzerte ist die LiveGeist Entertainment GmbH, Ludwigstraße 31, 60327 Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Oliver Hoppe.Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB: 100817 („LiveGeist Entertainment“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“) und LiveGeist Entertainment geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Die nähere Ausgestaltung des Inhalts dieses Vertrages richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Der Verkauf der Tickets findet im Namen und auf Rechnung von LiveGeist Entertainment statt.

1.2 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGBs auch die AGBs (einschließlich der Hausordnung) des Inhabers der Veranstaltungsstätte.

2. ZUSAMMENSETZUNG UND FÄLLIGKEIT DES TICKETPREISES /AUSSCHLUSS WIDERRUFSRECHT

2.1 Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt. Der Ticketpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Der endgültige Ticketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren. Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
(a) Sie können die Tickets als print@home-Variante wählen, bei der Sie das jeweilige Ticket selbst zu Hause ausdrucken;
(b) oder aber Sie wählen die reguläre Versand-Variante, bei der wir Ihnen die Bestellung per Post zuschicken. Der Versand der Tickets erfolgt via Printabl. Der endgültige Ticketpreis wird Ihnen im Rahmen des Kaufprozesses angezeigt.

2.2 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher von Gesetzes wegen nicht widerrufen.

3. RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG

3.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.

3.2 Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.

3.3 In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original. Im Falle des Verlusts der Tickets sind Ticketerstattungen nicht möglich.

4. LIMITIERTE TICKETERWERBSMÖGLICHKEIT, PERSONALISIERUNG DER TICKETS/ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN (INKL. VERKAUFS- UND UMSCHREIBUNGSMÖGLICHKEITEN), VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS/ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN

4.1 Für die Böhse Onkelz-Konzerte ist der Kauf von Tickets bzw. Zutrittsberechtigungen pro Person (nachfolgend „Tickets“) (unabhängig von der Anzahl der einzeln vorgenommenen Bestellungen) auf eine maximale Anzahl von 4 (vier) Tickets pro Show beschränkt. Ein jeweiliges Ticket berechtigt nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Eine Mehrfachnutzung eines einzelnen Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4.2 Ihr Vor- und Nachname wird auf dem von Ihnen erworbenen Ticket vermerkt (personalisiertes Ticket). Sofern Sie im Rahmen eines Bestellvorgangs mehr als ein Ticket erwerben, wird auch auf den weiteren Tickets Ihr Vor- und Nachname vermerkt; diese Tickets stellen ebenfalls personalisierte Tickets dar. Dasjenige Ticket, welches für Sie bestimmt ist, berechtigt sie zum Eintritt zur jeweiligen Veranstaltung. Jedes weitere im Rahmen eines Bestellvorgangs erworbene Ticket berechtigt Sie dazu, eine andere Person zu der jeweiligen Veranstaltung mitzunehmen. Sie müssen im Beisein derjenigen Person bzw. Personen, für die die weiteren Tickets bestimmt sind, am Eingang der jeweiligen Veranstaltungsstätte erscheinen und die erworbenen Tickets sowie Ihren Personalausweis (oder ein anderes offizielles Dokument, welches Ihre Identität mit Foto bestätigen kann, z.B. Führerschein oder Reisepass) vorzeigen. Nur in diesem Fall erhalten neben Ihnen auch die anderen Personen – die selbst kein personalisiertes Ticket erworben haben –Zutritt zur Veranstaltung. Hinterlegungs- bzw. Reservierungsmöglichkeiten bestehen nur gemäß Ziff. 4.3.

4.3 Sofern Sie personalisierte Tickets erworben haben, aber am Veranstaltungstag verhindert sind, können Sie Ihr Ticket bzw. Ihre Tickets entweder (a) auf der Wiederverkaufsplattform zum Verkauf anbieten und/oder (b) umschreiben lassen. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung (bspw. aufgrund Krankheit am Tag der Veranstaltung) gibt es hinsichtlich der Umschreibung von Tickets eine besondere Möglichkeit der Umschreibung vor Ort (c).

Der Wiederverkauf ist ab dem 01.03.2026 bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Konzert möglich. Eine Umpersonalisierung ist im Zeitraum 06.04. – 19.04.2026 über die jeweiligen Shops geplant.
(a) Möchten Sie alle oder lediglich einen Teil der von Ihnen erworbenen Tickets verkaufen, finden Sie dazu in Ihrem Kundenkonto in der Menüübersicht den Reiter„Tickets zum Wiederverkauf anbieten“ (sofern Sie das Ticket über ein Gastkonto erworben haben, können Sie nachträglich ein Kundenkonto erstellen, indem Sie die hier aufgeführten Schritte befolgen). Nachdem Sie auf diesen Reiter geklickt haben, können Sie Ihr erworbenes Ticket zum Originalpreis plus max. € 10,00 für Nebenerwerbskosten (Porto, etc.) zum Verkauf anbieten. Der Originalpreis des Tickets ist in diesem Zusammenhang vom System vorgegeben und unveränderbar. Der Dritte, der Ihr Ticket erwirbt, zahlt zusätzlich zum Originalpreis und ggf. Nebenkosten des Erwerbs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Ticket zzgl. möglicher Versandkosten. Auf Sie kommen im Rahmen dieses Prozesses keine weiteren Kosten zu. In dem Moment, in welchem der Dritte Ihr Ticket über die Wiederverkaufsplattform erworben hat, wird Ihre ursprüngliche Bestellung im System storniert und Sie erhalten den Ticketpreis abzüglich Versandkosten. Das hat zur Folge, dass der Barcode, der sich auf Ihrem erworbenen Ticket befindet, im Systementwertet wird. Mit einem entwerteten Ticket erhalten Sie keinen Zutritt zur Veranstaltung. Der Dritte, der Ihr Ticket erworben hat, erhält von uns ein neues Ticket mit einem neuen Barcode. Nach der Stornierung Ihrer Bestellung erhalten Sie den von Ihnen eingestellten Ticketpreis (mit Ausnahme der Versandgebühren) plus ggf. Nebenkosten des Erwerbs im Rahmen des Rückerstattungsprozess des Ticketsystembetreibers zurückerstattet. Über die Wiederverkaufsplattform https://wiederverkaufsplattform.myticket.de gebuchte Tickets können kein zweites Mal in den Wiederverkauf gebracht werden.
(b) Möchten Sie Ihre erworbenen Tickets umschreiben lassen, finden Sie im Onkelz-Ticketshop das Produkt „Tickets umschreiben“. Nachdem Sie auf diesen Button geklickt haben, werden Sie dazu aufgefordert, den Namen des ursprünglichen Käufers (Name auf den Originaltickets), den vollständigen Namen (Vor- und Nachname) derjenigen Person, auf die Sie die Tickets umschreiben lassen möchten, sowie die zur Bestellung gehörigen Ticketnummern einzutragen, und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auftrag für die Umschreibung zu bezahlen. Das online auszufüllende Formular ist auszudrucken und von Ihnen zu unterschreiben. Dieses Formular ist nur in ausgedruckter Form und mit der Vorlage mit der oder des Originaltickets sowie dem Personalausweis des neuen Ticketinhaber gültig. Dieses Formular allein berechtigt NICHT zum Besuch des Konzerts! Es gelten die Zusatz-AGB des Veranstalters. Mit der Unterzeichnung erklären Sie, dass das oder die Ticket(s) nicht zu einem höheren Preis an den neuen Ticketinhaber als den Originalpreis plus Nebenkosten des Erwerbs von max EUR 10,00 übertragen wurde(n), die Weitergabe bzw. -vermittlung nicht gewerblich erfolgte und keine von dem Veranstalter nichtautorisierte Widerverkaufsplattform genutzt wurde. Haben Sie den Vorgang abgeschlossen, wird der Auftrag an den Kundenservice des Ticketsystembetreibers gesandt. Nach der Überprüfung des Auftrages wird dieser Kundenservice an die von Ihnen in Ihrem Kundenkontohinterlegte E-Mail-Adresse ein Formular versenden, auf welchem Ihr Name, der Name der Person, auf welche Sie die jeweiligen Tickets umschreiben lassen wollen, sowie die jeweiligen Ticketnummern vermerkt sind. Die Person, auf welche Sie die jeweiligen Tickets umgeschrieben haben, muss dieses Formular, ihren Personalausweis als auch die Tickets, die Sie erworben haben (und auf denen nachwie vor Ihr Vor- und Nachname steht!) zur Veranstaltung mitbringen. Nur dann wird dem neuen Ticketinhaber Eintritt gewährt werden. Diese Person wird dann so behandelt, als hätte sie selbst die personalisierten Tickets erworben. Der Zutritt von weiteren Personen – die selbst keine personalisierten Tickets erworben haben - richtet sich nach Ziff. 4.2.
(c) Möchten Sie Ihre erworbenen Tickets am Tag der Veranstaltung direkt vor Ort umschreiben lassen, weil Sie selbst verhindert sind, müssen Sie der Person, auf die die Tickets umgeschrieben werden sollen, eine Kopie Ihres Personalausweises und die von Ihnen erworbenen Tickets geben. Vor Ort vor der jeweiligen Veranstaltungsstätte wird es einen Schalter geben, der für kurzfristige Umschreibungen geöffnet ist. Zu diesem Schalter muss die Person, auf die die Tickets umgeschrieben werden sollen, mit der Kopie Ihres Personalausweises und den von Ihnen erworbenen Tickets gehen. Durch Vorlage jener Dokumente, Ausfüllen eines Bestätigungsformulars sowie der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auftrag für die Umschreibung werden die von Ihnen erworbenen Tickets auf jene Person umgeschrieben. Diese Person wird dann so behandelt, als hätte sie selbst die personalisierten Tickets erworben. Der Zutritt von weiteren Personen – die selbst keine personalisierten Tickets erworben haben -richtet sich nach Ziff. 4.2.

4.4 Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und dem Nachweis, dass Sie das Besuchsrecht unmittelbar von LiveGeist Entertainment erworben haben, ist es untersagt, Tickets außerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens weiterzugeben oder zu veräußern, sei es im eigenen oder im fremden Namen, unmittelbar oder mittelbar. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zu der Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist nur, wer das Besuchsrecht vom Veranstalter direkt erworben hat.

Dem Kunden ist es untersagt,
a) Tickets / Zutrittsberechtigungen zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf zu erwerben oder weiterzugeben;
b) mehr Tickets zu erwerben, als vom Veranstalter pro Person/Haushalt/Bestellung/Event zulässig ist („Ticketlimit“), insbesondere durch die Nutzung mehrerer Kundenkonten, sog. Strohpersonen oder sonstige Umgehungshandlungen;
c) Tickets auf nicht autorisierten Plattformen wie ebay, Viagogo, Ticketbande, etc. öffentlich anzubieten oder zu veräußern. Autorisierte Kanäle werden vom Veranstalter benannt.
d) Eine privat veranlasste Weitergabe zum Nennpreis ist nur gem. 4.3. zulässig.
e) Bei Verstößen gegen Ziff. 4.4 a) bis c) ist LiveGeist Entertainment oder beauftragte Ticketpartner berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Sperrung/Deaktivierung betroffener Tickets (Barcode-Sperre) und Zutrittsverweigerung;
  2. Stornierung der Bestellung(en);
  3. Sperrung des Kundenkontos und Ausschluss von künftigen Käufen;
  4. Herausverlangen des vom Kunden erzielten Mehrerlöses
  5. Geltendmachung gesetzlicher Schadensersatzansprüche.

Eine Sperre kann auch bei konkreten Anhaltspunkten für Umgehungshandlungen (z. B. massenhafte Bestellungen, identische Zahlungs-/Versanddaten, Bot-Einsatz, Angebotsgestaltung auf nicht autorisierten Plattformen) vorläufig erfolgen; der Kunde erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Rechte des Veranstalters auf Schadensersatz bleiben unberührt. Ein Weiterverkauf der Tickets oder eine Umpersonalisierung ist nur im Rahmen der Ziff. 4.3 zulässig.

Jegliche Umgehung der vorstehenden Regelungen (insbesondere Erwerb über Strohpersonen/Bots, Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht oder Stückelung von Bestellungen) steht einem Verstoß nach steht einem Verstoß gegen Ziff. 4.4 a)–c) gleich.

Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die Verbote nach Ziffer 4.4 a)–c) schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe. Deren Höhe setzt der Veranstalter nach billigem Ermessen fest; die Festsetzung ist gerichtlich überprüfbar und beträgt höchstens 2.000 € je vertragswidrig angebotener oder weitergegebener Tickets bzw. Zutrittsberechtigungen. Für die Bemessung der Vertragsstrafe sind die Anzahl der von einer Person insgesamt betroffenen Tickets und die hiermit erzielten Erlöse maßgeblich; bereits verwirkte Vertragsstrafen werden berücksichtigt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf gleichgelagerte Schadensersatzansprüche angerechnet.

5. HAFTUNG VON LIVEGEIST ENTERTAINMENT

5.1 LiveGeist Entertainment haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 5.1 erfasst sind, haftet LiveGeist Entertainment beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den wesentlichen Vertragspflichten von LiveGeist Entertainment zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

5.3 Im Übrigen haftet LiveGeist Entertainment nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

5.4 Soweit die Haftung von LiveGeist Entertainment nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

6.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Ferner sind Bekleidung oder sonstige Gegenstände mit politisch und/oder weltanschaulich als extrem geltenden Symbolen, Marken, Zeichen und Schriftzügen und / oder partei-politischem Bezug verboten.

6.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen dieser Ziffer 6 sind LiveGeist Entertainment, ihre  Mitarbeiter sowie von LiveGeist Entertainment beauftrage Dritte berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von LiveGeist Entertainment eingezogen und verwahrt werden. Sie werden wieder ausgehändigt, wenn der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt.

6.4 LiveGeist Entertainment behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Kunden oder anderen Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein Konzert besuchen oder wenn der Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes / Jugendlichen an eine nachweislich volljährige Person übertragen hat, die die Übertragung durch eine schriftliche Erziehungsbeauftragungsvollmacht ("Muttizettel") nachweisen kann.

6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass während des Konzerts mit einer Hörgefährdung durch hohe Schalldruckpegel zu rechnen ist. LiveGeist Entertainment achtet bei Durchführung der Konzerte auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Veranstaltungstechnik/Tontechnik. Sie sich jedoch für sich und eventuell von Ihnen begleitete Kinder und Jugendliche dafür eigenverantwortlich, Gehörschutz einzusetzen, die von LiveGeist Entertainment angeboten werden.

7. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

Während der Veranstaltung werden ggf. Bild- und/oder Ton- und/oder Bildtonaufnahmen durch dazu von LiveGeist Entertainment und/oder den auftretenden Künstlern berechtigte Dritte angefertigt, in deren Rahmen auch Aufnahmen der Besucher der Veranstaltung gemacht werden können. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf jede beliebige Weise sowie in jedem beliebigen Format auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten durch die berechtigten Dritten sowie ihre Lizenznehmer vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, gesendet und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, soweit diese Verwertungen in einem Zusammenhang mit den auftretenden Künstler erfolgen und nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

8. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

8.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig möglich ist.

Stand: November 2025
LiveGeist Entertainment GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jolly Roger Live GmbH

Wichtige Hinweise zu Tickets & Besuch der Veranstaltung (Kurzfassung)

Bitte beachten Sie folgende wesentliche Punkte (Zusammenfassung):

  • Ticketlimit
    • Pro Kunde und Show können maximal [4] Tickets erworben werden.
    • Der Einsatz mehrerer Kundenkonten, Strohpersonen oder automatisierter Bestellsoftware („Bots“) zur Umgehung dieses Limits ist untersagt.
  • Weitergabe & Weiterverkauf
    • Eine einmalige private Weitergabe eines Tickets ist zulässig,
      • wenn höchstens der Originalticketpreis zzgl. max. 10 € nachweisbare Nebenkosten verlangt wird,
      • die Weitergabe nicht gewerblich oder kommerziell erfolgt und
      • keine von uns nicht autorisierte Ticketbörse/Plattform (z. B. bestimmte Online-Marktplätze) verwendet wird.
    • Gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf sowie Angebote über nicht autorisierte Plattformen können zur Sperrung der Tickets, Verweigerung des Zutritts, Sperrung des Kundenkontos und zur Geltendmachung von Vertragsstrafe und Schadensersatz führen.
  • Rückgabe / Erstattung
    • Einer Erstattung des Ticketpreises kommt grundsätzlich nur bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
    • Bei Verlegung gilt das Ticket in der Regel für den Ersatztermin; Rückgabeoptionen werden gesondert bekanntgegeben.
    • Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Hotel) werden nicht erstattet.
    • Die konkrete Abwicklung von Rückgaben erfolgt nach den Regelungen von ÖTICKET.
  • Hausrecht & verbotene Gegenstände / WENN GESTRICHEN WIRD, BITTE EINFÜGEN: „Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte“
    • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Pyrotechnik, Flaschen, Dosen, Laserpointer) sowie von Bekleidung/Symbolen mit extremistischen oder parteipolitischen Bezügen ist untersagt.
    • Nicht autorisierte Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen sind verboten; Geräte und Aufnahmen können vorübergehend einbehalten werden.
    • Bei Verstößen können Besucher vom Veranstaltungsbesuch ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht dann nicht.
  • Minderjährige & Hörschutz
    • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich bevollmächtigten, volljährigen Person besuchen.
    • Während des Konzerts können hohe Schalldruckpegel auftreten. Wir empfehlen dringend, Gehörschutz zu verwenden, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  • Ton- und Bildaufnahmen durch den Veranstalter
    • Im Rahmen der Veranstaltung können Ton- und Bildaufnahmen erstellt werden, bei denen Besucher erkennbar sein können.
    • Diese Aufnahmen dürfen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und/oder den Künstlern in verschiedenen Medien genutzt werden, soweit keine berechtigten Interessen der Besucher entgegenstehen.

„BO-Zusatz-AGB Veranstalter Österreich“

ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS
für Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2026 in Österreich
(„BO-Zusatz-AGB Österreich“)

Veranstalter der Konzerte ist die Jolly Roger Live GmbH,
Reichsstraße 4 / Top 7, 2401 Fischamend, Österreich,
Landesgericht Korneuburg, Firmenbuchnummer: FN 564823 y
Geschäftsführer: Werner Stockinger („Veranstalter“).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbeziehung

1.1
Diese BO-Zusatz-AGB Österreich gelten für alle Konzertveranstaltungen der Böhse Onkelz Tour 2026, die in Österreich stattfinden („Veranstaltungen“).

1.2
Der Ticketvertrieb erfolgt im Rahmen des Ticketingsystems der CTS Eventim Austria GmbH („ÖTICKET“) als Ticketpartner. ÖTICKET ist insoweit Vermittler bzw. Besorger des Ticketkaufs. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen Ihnen („Kunde“) und dem Veranstalter zustande.

1.3
Neben diesen BO-Zusatz-AGB Österreich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ÖTICKET in ihrer jeweils gültigen Fassung für den Ticketkauf und die Abwicklung (insbesondere Preisbestandteile, Zahlungsmodalitäten, Rücktrittsrecht, Versand, digitale Tickets etc.). Soweit die AGB von ÖTICKET bestimmte Sachverhalte bereits regeln, gelten diese vorrangig für das Verhältnis Kunde ↔ ÖTICKET.

1.4
Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten zusätzlich die Hausordnung der Veranstaltungsstätte sowie etwaige besondere Besuchsbedingungen des örtlichen Betreibers.

§ 2 Ticketlimitierung

2.1 – Ticketlimit
Der Erwerb von Tickets ist pro Kunde und Veranstaltung auf maximal [4] Tickets pro Show beschränkt, unabhängig von der Anzahl der getätigten Bestellungen („Ticketlimit“). Jedes Ticket berechtigt nur eine Person zum Eintritt; eine Mehrfachnutzung eines Tickets ist unzulässig.

2.2 – Sammelbestellungen
Erwirbt ein Kunde mehrere Tickets in einem Bestellvorgang, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Tickets nur von den Personen genutzt werden, für die sie bestimmt sind.

2.3 – Umgehungsverbot
Die Umgehung des Ticketlimits – etwa durch Nutzung mehrerer Kundenkonten, Strohpersonen oder automatisierter Bestellsoftware („Bots“) – ist unzulässig und gilt als Verstoß gegen diese BO-Zusatz-AGB Österreich.

§ 3 Rückgabe, Erstattung und Verlust von Tickets

3.1 – Ausfall oder Verlegung
Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte – grundsätzlich nur im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung. Im Falle einer Verlegung gilt das Ticket für den jeweiligen Ersatztermin. Ist dem Kunden der Besuch des Ersatztermins unzumutbar, kann er das Ticket nach Maßgabe der von ÖTICKET und/oder dem Veranstalter bekanntgegebenen Regelungen zurückgeben.

3.2 – Abwicklung über ÖTICKET
Die praktische Abwicklung von Rückgaben und Erstattungen erfolgt grundsätzlich über ÖTICKET nach dessen AGB und dort beschriebenen Prozessen. Der Kunde wird in diesen Fällen über die Rückgabemöglichkeiten und Fristen durch ÖTICKET und/oder den Veranstalter informiert.

3.3 – Gebühren und Spesen
Service- und Versandgebühren sowie sonstige von ÖTICKET erhobene Gebühren werden im Falle von Veranstaltungsabsage oder -verlegung grundsätzlich nicht erstattet, soweit die betreffende Leistung (z. B. Versand, Service) bereits erbracht wurde und dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten des Kunden (z. B. Anfahrt, Hotel, Verpflegung) werden nicht erstattet.

3.4 – Verlust oder Diebstahl von Tickets
Im Falle des Verlustes, Diebstahls oder sonstigen Abhandenkommens von Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz oder erneute Ausstellung von Tickets, sofern nicht im Einzelfall durch ÖTICKET eine abweichende Regelung bekanntgegeben wird.

§ 4 Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets

4.1 – Grundsatz, private Weitergabe
Tickets sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt. Der Kunde darf ein von ihm erworbenes Ticket einmalig privat auf eine andere natürliche Person übertragen („Weitergabe“), sofern kumulativ.

a) kein höherer Preis als der Originalticketpreis zuzüglich nachweisbarer Nebenkosten des Erwerbs von maximal EUR 10,00 pro Ticketverlangt wird,
b) die Weitergabe nicht gewerblich oder kommerziellerfolgt und
c) keine von dem Veranstalter ausdrücklich nicht autorisierte Weiterverkaufsplattform genutzt wird (insb. bestimmte Online-Marktplätze und Ticketbörsen, vgl. § 4.3 lit. c)).

4.2 – Kein Zutrittsrecht bei unzulässigem Erwerb oder unzulässiger Weitergabe

Der bloße Besitz eines Tickets begründet dann kein Zutrittsrecht, wenn das Ticket

a) unter Verstoß gegen diese BO-Zusatz-AGB, insbesondere gegen das Ticketlimit (§ 2) oder die Weitergaberegeln (§ 4.1 und § 4.3), erworben oder weitergegeben wurde, oder

b) nicht über einen vom Veranstalter autorisierten Vertriebspartner (insbesondere oeticket) oder in zulässiger privater Weitergabe gemäß § 4.1 erworben wurde.

In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zu verweigern und das Ticket zu sperren, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht.

4.3 – Verbotene Weitergabe und Umgehungshandlungen

Dem Kunden ist es untersagt,

  1. a) Tickets/Zutrittsberechtigungen zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufzu erwerben oder weiterzugeben;
    b) mehr Tickets zu erwerben, als nach dem jeweiligen Ticketlimit pro Person/Haushalt/Bestellung/Event zulässig ist, insbesondere durch die Nutzung mehrerer Kundenkonten, Strohpersonen oder sonstiger Umgehungshandlungen;
    c) Tickets auf nicht autorisierten Plattformen(z. B. bestimmte Online-Marktplätze/„Ticketbörsen“ wie etwa Viagogo, Ticketbande oder vergleichbare Dienste) öffentlich anzubieten oder zu veräußern. Die autorisierten Verkaufs- und Wiederverkaufskanäle werden vom Veranstalter bekanntgegeben.

Jegliche Umgehung der vorstehenden Regelungen, insbesondere durch Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht, Stückelung von Bestellungen oder Einsatz automatisierter Software, steht einem Verstoß nach lit. a)–c) gleich.

4.4 – Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen § 4.3 ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Ticketpartner – nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – berechtigt, insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Sperrung/Deaktivierung betroffener Tickets (Barcode-Sperre) und Verweigerung des Zutritts;
  2. Stornierung der entsprechenden Bestellung(en);
  3. Sperrung des Kundenkontos bei ÖTICKET im Rahmen der dortigen AGB sowie Ausschluss von zukünftigen Ticketkäufen;
  4. Herausverlangen des durch den Kunden erzielten Mehrerlöses gegenüber dem Originalticketpreis;
  5. Geltendmachung gesetzlicher Schadensersatzansprüche.

Eine Sperre kann auch bei konkreten Anhaltspunkten für Umgehungshandlungen vorläufig erfolgen; dem Kunden wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4.5 – Vertragsstrafe

Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die Verbote nach § 4.3 lit. a)–c) schuldet der Kunde dem Veranstalter eine Vertragsstrafe. Deren Höhe setzt der Veranstalter nach billigem Ermessen fest; die Festsetzung ist gerichtlich überprüfbar und beträgt höchstens EUR 2.000,00 je vertragswidrig angebotenem oder weitergegebenem Ticket/Zutrittsberechtigung.

Für die Bemessung der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der insgesamt betroffenen Tickets sowie die mit der vertragswidrigen Weitergabe erzielten Erlöse maßgeblich; bereits verwirkte Vertragsstrafen werden berücksichtigt. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf gleichgelagerte Schadensersatzansprüche angerechnet.

§ 5 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch / Hausrecht

5.1 – Verbotene Gegenstände und Symbole

Es ist untersagt, insbesondere folgende Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen:

  • Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen),
  • Laserpointer, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insb. Flaschen und Dosen),
  • sonstige gefährliche oder sicherheitsrelevante Gegenstände.

Ferner sind Bekleidung oder sonstige Gegenstände mit politisch und/oder weltanschaulich als extrem geltenden Symbolen, Marken, Zeichen und Schriftzügen und/oder parteipolitischem Bezug untersagt.

5.2 – Aufnahmegeräte

Tonbandgeräte sowie Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht betrieben werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes durch den Veranstalter bekanntgegeben wird. Nicht autorisierte Aufnahmen jedweder Art sind untersagt; Zuwiderhandlungen werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

5.3 – Maßnahmen bei Verstößen gegen das Aufnahmeverbot
Bei Zuwiderhandlung gegen das Aufnahmeverbot ist der Veranstalter sowie von ihm beauftragtes Personal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen eine angemessene Gebühr aufzubewahren. Aufzeichnungsmaterial, auf dem Teile der Veranstaltung festgehalten sind, kann eingezogen und verwahrt werden. Die Rückgabe erfolgt, wenn der Löschung der Aufnahmen zugestimmt wird.

5.4 – Hausrecht, Ausschluss von Besuchern

Der Veranstalter sowie das von ihm beauftragte Ordnungs- und Sicherheitspersonal üben das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Sie sind insbesondere berechtigt, Besuchern

  • bei Verstößen gegen diese BO-Zusatz-AGB Österreich,
  • bei Verstößen gegen die Hausordnung der Veranstaltungsstätte oder
  • bei sicherheitsrelevanten Vorfällen

den Zutritt zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

5.5 – Minderjährige Besucher
Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Konzerte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich bevollmächtigten, volljährigen Person besuchen (z. B. durch eine entsprechende „Erziehungsbeauftragung“). Die einschlägigen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

5.6 – Hörgefährdung
Während des Konzerts kann es aufgrund hoher Schalldruckpegel zu einer Hörgefährdung kommen. Der Veranstalter achtet bei der Durchführung auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Veranstaltungs- und Tontechnik; der Kunde ist jedoch für sich und etwaige von ihm begleitete Kinder und Jugendliche selbst dafür verantwortlich, geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Soweit vom Veranstalter Gehörschutz angeboten wird, wird dessen Nutzung ausdrücklich empfohlen.


§ 6 Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstalter

Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter, die auftretenden Künstler oder von diesen beauftragte Dritte Bild-, Ton- und/oder Bild-Ton-Aufnahmen erstellt werden, in deren Rahmen auch Aufnahmen der Besucher (z. B. im Publikum) entstehen können.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen er erkennbar sein kann, ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt im Zusammenhang mit der Veranstaltung und/oder den auftretenden Künstlern in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten (insbesondere in allen Medien, online wie offline) vervielfältigt, verbreitet, gesendet und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 7 Haftung des Veranstalters

7.1
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für die Haftung nach dem jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen der Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

7.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von § 7.1 erfasst sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadensbegrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.3
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten.

7.4
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

8.1 – Anwendbares Recht
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet – vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzvorschriften – österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

8.2 – Gerichtsstand für Unternehmer
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

8.3 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser BO-Zusatz-AGB Österreich ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

8.4 – Stand
Stand dieser BO-Zusatz-AGB Österreich: November 2025.